Carport ohne Baugenehmigung? Die Regeln in Brandenburg
Wann ein Carport verfahrensfrei ist, was an der Grundstücksgrenze gilt und welche Besonderheiten Potsdam hat. Mit Paragraphen, Stand September 2026.
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Eine Carport-Genehmigung brauchen Sie in Brandenburg in den meisten Fällen nicht. Der Carport ist verfahrensfrei, wenn die Wände im Mittel höchstens 3 m hoch sind, alle Carports und Garagen auf dem Grundstück zusammen höchstens 50 m² Brutto-Grundfläche haben und das Grundstück nicht im Außenbereich liegt (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO). Direkt an der Grundstücksgrenze darf er stehen, wenn er dort höchstens 9 m lang und die grenznahe Wand im Mittel höchstens 3 m hoch ist (§ 6 Abs. 8 BbgBO).
Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei. Bebauungsplan, Denkmalschutz und Baumschutz gelten trotzdem.
Stand: Brandenburgische Bauordnung, zuletzt geändert am 29.06.2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich entscheidet Ihr Bauamt. · Vasile Isac, Handwerksmeister, Pflasterarbeiten und Gartenbau Potsdam
Die drei Zahlen, die Sie kennen sollten
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Wandhöhe | im Mittel höchstens 3 m | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO |
| Fläche | höchstens 50 m² Brutto-Grundfläche, alle Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammen | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO |
| An der Grenze | höchstens 9 m je Grenze, alle Grenzbauten zusammen höchstens 15 m | § 6 Abs. 8 BbgBO |
Ein Einzelcarport hat rund 15 m², ein Doppelcarport rund 30 m². Beide liegen also deutlich unter der 50-m²-Grenze. Knapp wird es erst, wenn schon eine Garage auf dem Grundstück steht, denn die Flächen werden zusammengerechnet.
Wann ist ein Carport in Brandenburg verfahrensfrei?
„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag, keine Anzeige beim Bauamt. Das regelt § 61 der Brandenburgischen Bauordnung, und für Carports gibt es dort zwei Wege.
Überall außer im Außenbereich: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze sind verfahrensfrei bis zu einer mittleren Wandhöhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche von insgesamt 50 m² je Baugrundstück (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d). Ein Carport ist rechtlich ein überdachter Stellplatz, fällt also unter diese Regel.
Im Gebiet mit Bebauungsplan: Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sind eingeschossige Garagen bis 100 m² Grundfläche verfahrensfrei (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c). Das Brandenburger Bauministerium zählt Carports ausdrücklich dazu. Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt, sagt Ihnen das Bauamt oder das Geoportal Ihrer Gemeinde.
Vorsicht bei älteren Ratgebern: Viele nennen noch „§ 55 BbgBO“ und „150 m²“. Das stammt aus der Bauordnung von 2008 und gilt nicht mehr.
Darf ein Carport direkt an die Grundstücksgrenze?
Ja. Normalerweise muss ein Gebäude mindestens 3 m Abstand zur Grenze halten (§ 6 Abs. 5 BbgBO). Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind davon ausgenommen (§ 6 Abs. 8 BbgBO). Ihr Carport darf also direkt an der Grenze stehen, solange die grenznahe Wand im Mittel höchstens 3 m hoch ist, er an dieser Grenze höchstens 9 m lang ist und das Dach nicht steiler als 45 Grad ist.
Eine Obergrenze gilt fürs ganze Grundstück: Alle Bauten, die so an den Grenzen stehen, dürfen zusammen höchstens 15 m lang sein (§ 6 Abs. 8 Satz 2). Steht schon ein 8 m langer Geräteschuppen an der Grenze, bleiben für den Carport noch 7 m.
Die Zustimmung des Nachbarn verlangt die Bauordnung dafür nicht. Reden Sie trotzdem vorher mit ihm. Das dauert fünf Minuten und kann viel Ärger ersparen.
Wann Sie doch eine Genehmigung brauchen
In vier Fällen reicht die Verfahrensfreiheit nicht:
- Außenbereich: Liegt das Grundstück außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortslage (§ 35 BauGB), gilt die Verfahrensfreiheit nicht. Das betrifft zum Beispiel einzelne Grundstücke am Waldrand oder Wochenendgrundstücke außerhalb des Ortes.
- Zu groß oder zu hoch: mehr als 50 m² (im Bebauungsplan-Gebiet mehr als 100 m²) oder mittlere Wandhöhe über 3 m.
- Denkmal: Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt es in einem Denkmalbereich, brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis, auch wenn der Carport baurechtlich verfahrensfrei ist.
- Sanierungsgebiet: In Sanierungs- und Entwicklungsgebieten ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung nötig, ebenfalls unabhängig von der Bauordnung.
Auch ohne Genehmigung muss der Carport alle übrigen Vorschriften einhalten: Bebauungsplan, Abstände, örtliche Satzungen (§ 61 Abs. 1 BbgBO). Ein Bebauungsplan kann zum Beispiel vorgeben, wo auf dem Grundstück Nebenanlagen stehen dürfen oder welche Dachform erlaubt ist.
Besonderheiten in Potsdam
Potsdam hat neben der Landesbauordnung eigene Regeln, die beim Carport eine Rolle spielen können.
Baumschutz: Die Potsdamer Baumschutzverordnung schützt Bäume ab 45 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (§ 3 PBaumSchVO). Verboten sind auch Eingriffe in den Wurzelbereich, also unter der Krone plus 1,5 m ringsum (§ 4 Abs. 2). Fundamente und Pflaster für den Carport fallen darunter. Steht ein großer Baum nah an der geplanten Stellfläche, klären wir das vorher mit der Stadt.
Welterbe und Denkmalbereiche: Die Schlösser und Parks sind als Denkmalbereich geschützt, und rund um sie liegt eine Pufferzone. In deren engerem Teil sollen neue Bauten näher geprüft werden. Wer nah an Schlössern, Parks oder den Seeufern baut, fragt deshalb vorher bei der Stadt nach, ob das Grundstück betroffen ist.
Sanierungsgebiete: Auch in Potsdams Sanierungsgebieten braucht ein Carport eine sanierungsrechtliche Genehmigung, selbst wenn er baurechtlich verfahrensfrei ist.
Und in Berlin?
Wir bauen auch in Berlin, etwa in Spandau, Kladow oder Zehlendorf. Dort gilt die Berliner Bauordnung, die Werte sind aber fast gleich: Carports sind bis 3 m mittlerer Wandhöhe und 50 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln). An der Grenze gelten ebenfalls 3 m, 9 m und 15 m, in Berlin wird die Länge allerdings einschließlich Dachüberstand gemessen (§ 6 Abs. 8 BauO Bln). Eine eigene Regel für Bebauungsplan-Gebiete mit 100 m² gibt es in Berlin nicht.
So klären wir die Genehmigung bei der Besichtigung
Darf ich das überhaupt? Diese Frage klären wir bei der Besichtigung gleich mit. Wir messen die Stellfläche aus, prüfen die Abstände zur Grenze und rechnen vorhandene Garagen oder Schuppen mit ein. Liegt Ihr Grundstück in einem Bebauungsplan, Denkmalbereich oder nahe an geschützten Bäumen, sagen wir Ihnen, was Sie beim Bauamt klären sollten.
Ein normales Einzel- oder Doppelcarport auf einem Grundstück im Ort bleibt meist deutlich unter den Grenzen. Dann heißt es: verfahrensfrei, Sie können bauen.
Was ein Carport mit Fundament und Pflaster kostet, zeigen wir auf der Seite Carport Kosten. Materialien, Bauformen und Ablauf finden Sie unter Carport bauen lassen in Potsdam. Ein Beispiel aus Berlin: Holzcarport mit Pflaster in Spandau.
Quellen: Brandenburgische Bauordnung · Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Genehmigungsfrei bauen · Potsdamer Baumschutzverordnung · Bauordnung für Berlin
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Häufige Fragen zur Carport-Genehmigung
Wie groß darf ein Carport ohne Genehmigung sein?
In Brandenburg bis 50 m² Brutto-Grundfläche bei einer mittleren Wandhöhe bis 3 m, außer im Außenbereich. Die 50 m² gelten für alle Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammen (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO). Im Gebiet mit Bebauungsplan sind eingeschossige Garagen und Carports bis 100 m² verfahrensfrei.
Kann der Nachbar einen Carport an der Grenze verbieten?
Nicht, wenn der Carport die Regeln einhält: höchstens 9 m an der Grenze, grenznahe Wand im Mittel höchstens 3 m, alle Grenzbauten zusammen höchstens 15 m (§ 6 Abs. 8 BbgBO). Eine Zustimmung des Nachbarn verlangt die Bauordnung nicht. Verstößt der Carport gegen diese Regeln, kann der Nachbar sich an die Bauaufsicht wenden.
Darf ein Carport Seitenwände oder einen Abstellraum haben?
Ja. Die Regel in § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d gilt für Garagen und überdachte Stellplätze gleichermaßen, die Grenzen von 3 m und 50 m² bleiben dieselben. Mit Wänden oder Abstellraum zählt deren Fläche bei den 50 m² mit. Bei Abstellraum an der Grenze prüfen wir die Ausführung im Einzelfall.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich ist ein Carport nicht verfahrensfrei, Sie brauchen eine Baugenehmigung. Außenbereich ist alles außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortslage (§ 35 BauGB). Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach, wie Ihr Grundstück eingestuft ist.
Was passiert, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, wenn sich der Carport nicht anders rechtmäßig machen lässt (§ 80 Abs. 1 BbgBO). Dazu kann ein Bußgeld kommen (§ 85 BbgBO). Ob sich der Carport nachträglich genehmigen lässt, entscheidet das Bauamt. Vorher fragen ist immer der einfachere Weg.
Gilt das auch in Potsdam?
Ja, Potsdam gehört zu Brandenburg, es gilt die BbgBO. Zusätzlich greifen in Potsdam die Baumschutzverordnung, Denkmalbereiche, Sanierungsgebiete und die Pufferzone des Welterbes. Diese Regeln gelten auch für verfahrensfreie Carports.
Gelten in Berlin andere Regeln?
Fast die gleichen: 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, an der Grenze 9 m je Grenze und 15 m insgesamt (§ 61 und § 6 Abs. 8 BauO Bln). In Berlin wird die Länge an der Grenze einschließlich Dachüberstand gemessen.
Fachlich geprüft von
Vasile Isac
Handwerksmeister für Garten- und Landschaftsbau (HWK Potsdam) · Meisterbetrieb seit 2018 · über 20 Fachkräfte und über 130 abgeschlossene Projekte in Potsdam und Umgebung
Genehmigung, Fundament und Carport aus einer Hand
Mit den Regeln oben wissen Sie, ob Ihr Carport voraussichtlich verfahrensfrei ist. Sicher wissen Sie es nach der Besichtigung. Wir kommen kostenlos vorbei, messen aus, prüfen Grenzabstände und Untergrund und sagen Ihnen, ob Sie etwas beim Bauamt klären müssen. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot zum Festpreis.

